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„Irritation um Auffrischimpfung:
Vier-Wochen-Abstand zur Zweitimpfung laut RKI nur für Immungeschwächte empfohlen

Wieder einmal hat die Politik für Irritationen gesorgt und die ohnehin angespannte Lage in den Praxen weiter verschärft. In seinem gestrigen 12. Erlass zur Organisation des Impfgeschehens gegen COVID-19 hat das NRW-Gesundheitsministerium (MAGS) die Kommunen angewiesen, das Boostern von Impfwilligen auch dann zu ermöglichen, wenn der Abschluss der Grundimmunisierung – also in der Regel die Zweitimpfung – weniger als fünf Monate zurückliegt. Diese Personen dürften künftig nicht mehr an Impfstellen der Kommunen und Kreise abgewiesen werden und seien zu impfen – sofern ein Mindestabstand von vier Wochen erreicht ist. Als Grund für das verkürzte Impfintervall führt das MAGS die STIKO-Empfehlung zur Auffrischimpfung für Immungeschwächte an.

Eine generelle Vorgehensweise zum Boostern von Personen ohne Immunschwächung sollte daraus nicht abgelesen werden und ist auch medizinisch derzeit nicht empfohlen. Nach unseren Informationen will sich das MAGS zeitnah in der Frage des Impfabstands erneut äußern und die missverständliche Kommunikation klarstellen.

„Dass die Politik in einer so angespannten Lage so unvorsichtig kommuniziert, ist nicht nur bedauerlich, sondern macht den Praxen das Leben unnötig schwer. Erneut müssen die Ärzte und MFA die Suppe auslöffeln, die ihnen die Politik eingebrockt hat“, kritisiert Dr. med. Frank Bergmann, Vorstandsvorsitzender der KV Nordrhein. „Die neueste Kommunikation des MAGS hat für große Unsicherheiten gesorgt – bei denjenigen, die mit großem Kraftaufwand und Engagement die Impfkampagne am Laufen halten, und genauso bei den Impfwilligen, die auch bald nicht mehr wissen, wann sie sich denn nun boostern lassen sollen.“

Für Mediziner gilt die STIKO-Empfehlung

Praxen sollten sich bei der Impfterminvergabe weiterhin an die Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) halten. Danach sollte eine Auffrischung des Impfschutzes bei Erwachsenen ab 18 Jahren in der Regel sechs Monate nach Abschluss der Grundimmunisierung erfolgen. Im Einzelfall kann eine Verkürzung des Impfabstands auf fünf Monate sowohl unter Beachtung individueller medizinischer Gründe als auch unter der Voraussetzung, dass genügend Impfstoff z. B. für vulnerable Personen, noch vollständig Ungeimpfte oder unvollständig Geimpfte vorhanden ist.

Nach derzeitigem wissenschaftlichen Stand wird der maximale Antikörpertiter (je nach Impfstoff) erst nach 14 Tagen bis ca. vier Wochen nach Abschluss der Grundimmunisierung erreicht. Daher spricht derzeit in der Regel bei Gesunden nichts eindeutig dafür, die Auffrischung generell vier Wochen nach Abschluss der Grundimmunisierung durchzuführen. „Vier Wochen nach der Zweitimpfung sind bestimmte immunologische Prozesse noch nicht abgeschlossen“, sagte der Immunologe Professor Carsten Watzel heute dem Ärztlichen Nachrichtendienst. Es müssten sich ausreichend antikörperproduzierende Plasmazellen und T-Zellen gebildet haben, manche müssten in Gedächtniszellen umgewandelt werden, andere ins Knochenmark wandern. „Das sind Prozesse, die nach vier Wochen noch nicht abgeschlossen sind.“ Ähnlich äußerte sich die Präsidentin der Deutschen Gesellschaft für Immunologie, Professor Christine Falk.

Lediglich schwer immundefizienten Personen mit einer erwartbar stark verminderten Impfantwort kann die 3. Impfstoffdosis bereits vier Wochen nach der 2. Impfstoffdosis als Optimierung der primären Impfserie verabreicht werden, so die STIKO.

Auch die Europäische Arzneimittelagentur (EMA) sieht bei den in der EU zugelassenen Impfstoffen einen sechsmonatigen Abstand zwischen Grundimmunisierung und Auffrischimpfung vor. Das heißt, für früheres Boostern müssen – wie es auch die STIKO empfiehlt – medizinisch begründbare, individuelle Umstände vorhanden sein, welche die Abweichung von der Empfehlung rechtfertigen. Grundsätzlich ist die Datenlage zur Sicherheit einer sehr frühen Boosterimpfung derzeit noch limitiert.

Ebenso empfehlen die in den Praxen verwendeten und soeben aktualisierten Aufklärungsmerkblätter des RKI Auffrischungsimpfungen nach frühestens fünf Monaten.“

Zitat aus folgender Quelle: Praxisinformation vom 14.12.2021 von der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein