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E-Rezepte in unserer Praxis

Sehr geehrte Patientinnen und Patienten,

seit Juli 2023 haben gesetzlich Versicherte die Möglichkeit, ihre E-Rezepte digital mithilfe ihrer elektronischen Gesundheitskarte (eGK) einzulösen. Ab dem 1. Januar 2024 wird dies verpflichtend sein, was bedeutet, dass die bisherige herkömmliche Art der Rezeptausstellung entfällt. Mit dem E-Rezept können wir Ihnen verschreibungspflichtige Medikamente digital verordnen, und Sie können Ihre E-Rezepte ohne Papier in der Apotheke einlösen.

So funktioniert das Verfahren:

Unsere Praxis stellt Ihnen ein E-Rezept aus und speichert es sicher in der „Telematikinfrastruktur“, einer sicheren Internetverbindung zwischen der Arztpraxis und der Apotheke. Hierfür ist nach einmaligem Einlesen Ihrer Gesundheitskarte im laufenden Quartal kein persönlicher Kontakt in der Praxis erforderlich, und es ist auch kein Code oder Ähnliches abzuholen.

In der Apotheke stecken Sie einfach Ihre Gesundheitskarte in das Kartenterminal, und der Apotheker ruft Ihre offenen E-Rezepte ab und reicht Ihnen Ihre Medikamente aus.

Weitere Informationen zum E-Rezept finden Sie unter www.das-e-rezept-fuer-deutschland.de.

Wiederholungsrezepte

Für die Bestellung von Wiederholungsrezepten senden Sie uns bitte eine Nachricht an die bekannte E-Mail-Adresse rezepte@praxis-meckenheim.de, in der Sie Ihre persönlichen Angaben und Medikamentenwünsche angeben. Privatpatienten erhalten die auf diesem Weg bestellten Rezepte weiterhin auf dem postalischen Weg.

Mit freundlichen Grüßen,
Ihr Praxisteam